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EMV (G)

Verfasst: Do 1. Feb 2007, 14:30
von frido_
Hallo

Nur eine kleine Zusammenfassung und Orientierung wobei es sich hier handelt.
Und was es für uns bedeutet.

EMV (G) = Elektromagnetischeverträglichkeit (Gesetz)

Die EMV-Richtlinie (89/336/EWG) von 1989 wurde 1992 in ein Gesetz umgewandelt.
In Kraft trat das Gesetz 1998.
Die aktuellste Fassung ist von 2003.

In der DIN VDE 0870 Teil 1 ist der Begriff festgelegt:

Es ist die Fähigkeit das eine elektr. Einrichtung in ihrer elektromagn. Umgebung zufriedenstellend arbeitet, ohne diese Umgebung (zu der auch andere Einrichtungen gehören) unzulässig zu beeinflussen.

Die Einhaltung der im Gesetz definierten Schutzziele wird durch eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers oder des Importeuers dokumentiert.
Die definierten Schutzziele des EVMG`s sind unter anderem wiederrum Bestandteil der CE-Kennzeichnung.

Es dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, dazu gehört auch Installierung, Wartung und Betrieb, welche die Schutzanforderungen nach §3 des EMVG einhalten.
Dies dürfte uns von Bedeutung sein.

Bitte um Berichtigung oder notwendige Ergänzung ! !

Gruß Frido
PS. Ist das Posting unter "Fachbegriffe" richtig?

Verfasst: Do 1. Feb 2007, 16:24
von Gimondi
Mach den Gaul nicht scheu!
Gruss Felix

Verfasst: Do 1. Feb 2007, 17:36
von old tube
Hallo Frido,
deine Ausführungen sind erstmal korrekt und für Händler und Vertriebe auch absolut bindend. Vielen Händler hat es beim Inkrafttreten des Gesetzes Tränen in die Augen getrieben wegen der Geräte im Bestand die sie in die Tonne hauen mussten (oder auch nicht).
Direktimportgeräte sind da sehr heikel, in China gilt dieses Gesetz natürlich nicht und ob der Vertreiber nur das CE-Zeichen aufpappt weiß man nicht.
Was du mit den Geräten bei dir zu Hause anstellst liegt aber in deinem eigenen Ermessensbereich. Für Altgeräte besteht auch keine Nachrüstpflicht.
Unklar ist mir wie das bei einem Verkauf privat an privat ist. Man bringt ja dann auch ein Gerät in den Verkehr, besteht da nur eine Hinweispflicht?

Gruß Norbert

Verfasst: Do 1. Feb 2007, 18:12
von frido_
Hallo Norbert
old tube hat geschrieben:Was du mit den Geräten bei dir zu Hause anstellst liegt aber in deinem eigenen Ermessensbereich.
:wink: Ja soviel Freiheit nehme ich mir auch. : insane
old tube hat geschrieben:Unklar ist mir wie das bei einem Verkauf privat an privat ist. Man bringt ja dann auch ein Gerät in den Verkehr, besteht da nur eine Hinweispflicht?
Meinst du neuere Importgeräte ohne CE-Zeichen oder "verbastelte" (die nicht mehr der ursprünglichen Vorschrift entsprechen) Geräte?

Würde mich auch mal interessieren.

Grüßle Frido