EMV (G)
Verfasst: Do 1. Feb 2007, 14:30
Hallo
Nur eine kleine Zusammenfassung und Orientierung wobei es sich hier handelt.
Und was es für uns bedeutet.
EMV (G) = Elektromagnetischeverträglichkeit (Gesetz)
Die EMV-Richtlinie (89/336/EWG) von 1989 wurde 1992 in ein Gesetz umgewandelt.
In Kraft trat das Gesetz 1998.
Die aktuellste Fassung ist von 2003.
In der DIN VDE 0870 Teil 1 ist der Begriff festgelegt:
Es ist die Fähigkeit das eine elektr. Einrichtung in ihrer elektromagn. Umgebung zufriedenstellend arbeitet, ohne diese Umgebung (zu der auch andere Einrichtungen gehören) unzulässig zu beeinflussen.
Die Einhaltung der im Gesetz definierten Schutzziele wird durch eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers oder des Importeuers dokumentiert.
Die definierten Schutzziele des EVMG`s sind unter anderem wiederrum Bestandteil der CE-Kennzeichnung.
Es dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, dazu gehört auch Installierung, Wartung und Betrieb, welche die Schutzanforderungen nach §3 des EMVG einhalten.
Dies dürfte uns von Bedeutung sein.
Bitte um Berichtigung oder notwendige Ergänzung ! !
Gruß Frido
PS. Ist das Posting unter "Fachbegriffe" richtig?
Nur eine kleine Zusammenfassung und Orientierung wobei es sich hier handelt.
Und was es für uns bedeutet.
EMV (G) = Elektromagnetischeverträglichkeit (Gesetz)
Die EMV-Richtlinie (89/336/EWG) von 1989 wurde 1992 in ein Gesetz umgewandelt.
In Kraft trat das Gesetz 1998.
Die aktuellste Fassung ist von 2003.
In der DIN VDE 0870 Teil 1 ist der Begriff festgelegt:
Es ist die Fähigkeit das eine elektr. Einrichtung in ihrer elektromagn. Umgebung zufriedenstellend arbeitet, ohne diese Umgebung (zu der auch andere Einrichtungen gehören) unzulässig zu beeinflussen.
Die Einhaltung der im Gesetz definierten Schutzziele wird durch eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers oder des Importeuers dokumentiert.
Die definierten Schutzziele des EVMG`s sind unter anderem wiederrum Bestandteil der CE-Kennzeichnung.
Es dürfen nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, dazu gehört auch Installierung, Wartung und Betrieb, welche die Schutzanforderungen nach §3 des EMVG einhalten.
Dies dürfte uns von Bedeutung sein.
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Gruß Frido
PS. Ist das Posting unter "Fachbegriffe" richtig?