Quelle: elektrofachkraft.de
Betr.: Verwendung von Aderendhülsen
zu Ihrer Leseranfrage in obiger Angelegenheit nehme ich wie folgt Stellung:
In den beim Verlegen von Leitungen in Niederspannungsanlagen und bei der elektrischen Ausrüstung von Maschinen in Betracht kommenden Normen /1/ und /2/ gibt es keine Festlegungen, die den Einsatz von Aderendhülsen verbindlich vorschreiben. Das schliesst nicht aus, dass in Erzeugnisnormen entsprechende Festlegungen, z.B. für die Zählerverdrahtung enthalten sind.
Im Unterabschnitt 526.2 in /1/ wird aber gefordert, dass bei der Auswahl von Verbindungsmitteln, soweit das zutreffend ist, ausser dem Werkstoff des Leiters und seiner Isolierung, dem Querschnitt des Leiters und der Anzahl der Leiter die Anzahl und Form der Drähte, die den Leiter bilden zu berücksichtigen sind. Es kommt demzufolge darauf an, zu sichern, dass alle Drähte einer Leitungsader von mehr-, fein- und feinstdrähtigen Leitungen an der dauerhaften Stromübertragung beteiligt sind, sich nicht lockern und abspleissen können. Dazu können die Aderendhülsen dienen. Möglich ist aber auch, dass die Spitzen der Leitungsadern, nicht aber die abisolierten Aderenden selbst, verzinnt werden.
Wichtig ist aber auch, dass die verwendeten Klemmen für den Anschluss der von Ihnen genannten Leitungsadern und deren Querschnitte geeignet sind. Welche Klemmen in Betracht kommen, ist Unterabschnitt 526.5.2 in /1/ zu entnehmen. Schraubklemmstellen und schraubenlose Klemmstellen für Leiterquerschnitte von 0,2 mm2 bis 35 mm2 müssen EN 60999-1 entsprechen /3/. Darin ist festgelegt, dass eine Klemmstelle in der Regel nur für die Aufnahme eines einzigen Leiters geeignet ist. Bestimmte Typen dürfen auch für zwei oder mehr Leiter des gleichen oder unterschiedlichen Querschnitts oder kombiniert verwendet werden. Auskunft darüber sind den Unterlagen der Hersteller zu entnehmen. Klemmstellen lassen den Anschluss unvorbereiteter Leiter zu. Darunter sind Leiter zu verstehen, deren abgeschnittenes Ende vor dem Einführen in eine Klemme abisoliert ist. Aus einer Anmerkung zum Punkt 7.1 in /3/ ist zu entnehmen, dass Schraubklemmstellen nicht für den Anschluss von feindrähtigen Leitern mit verlöteten Enden geeignet sind. Die Spitzen dürfen aver verzinnt werden.
Wenn vom Hersteller nichts anderes angegeben wurde, müssen Klemmstellen alle Leiterarten aufnehmen. Schraubklemmstellen können aber auch mit „r“ = starr oder „f“ = flexibel gekennzeichnet sein, womit zwischen starren und flexiblen Leitern unterschieden wird. Nehmen schraubenlose Klemmstellen nur eindrähtige Leiter auf, so sind sie mit „s“ oder „sol“ gekennzeichnet. Nimmt eine schraubenlose Klemmstelle nur starre (ein- und mehrdrähtige Leiter) auf, so wird die Kennzeichnung „r“ verwendet.
Verwendung von Aderendhülsen
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Verwendung von Aderendhülsen
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