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Ab wann sind Kabel massiv?
Verfasst: Sa 30. Dez 2006, 22:55
von dunglass
Moin Jungens.
Weiß jemand, ab welchem Querschnitt einzelne Leiter als massiv gelten?
Wäre die Grenze z.B. 0,75 qmm könnte man ja bedenkenlos 3x0,25er Draht als Litze verdillen und wäre dann noch im flexiblen Bereich.
Oder?
Gruß
Stefan
Verfasst: Sa 30. Dez 2006, 23:03
von hbhifi
Jeder Einzelleiter ist massiv, unabhängig von seinem Querschnitt.
Sobald man zwei oder mehr Einzelleiter bündelt, ist's eine Litze - wiederum unabhängig vom Querschnitt.
Verfasst: Sa 30. Dez 2006, 23:04
von lurotec
Hallo Stefan,
einzelne Leiter sind immer massiv, egal welcher Querschnitt;
Wenn der Leiter aus mehreren Einzeladern besteht, ist er flexibel;
Auch ein Kabel mit mehreren Adern nennt man erst flexibel, wenn die
einzelnen Adern aus mehreren Litzen bestehen;
PS.: Holger war schneller;
Verfasst: So 31. Dez 2006, 00:37
von dunglass
Jungs.
So unabhängig vom Querschnitt kanns nicht sein. Zum Beispiel, wenn eine Ader der Litze bereits ein massiver Leiter ist wie bei Installationsmaterial.
10 x 2,5 Quadrat verdrillt wird doch wohl aber niemand mehr als flexible Litze bezeichnen wollen?
Der Hintergrund meiner Frage ist versicherungstechnischer Art. Ich glaube hier im Forum gelesen zu haben, massive Leiter lediglich als Wandmontage verarbeitet werden dürfen. Womit Netzkabel mit massiver Leitung (z.B. 2,5 qmm je Ader) nicht zulässig wären.
Gruß
Stefan
Verfasst: So 31. Dez 2006, 09:25
von lurotec
Hallo Stefan,
ist es doch
Wenn Du ein Kabel 10 x 2,5 hast, und die einzelnen 2,5er Adern
bestehen nur aus einem Draht, dann ist es massiv, wenn die
einzelnen Adern aus mehreren Drähten bestehen, dann ist es
flexibel; Für die Einstufung Massiv oder flexibel gilt nur der Aufbau
der einzelnen Adern eines Kabels; gleich welcher Querschnitt;
Guten Rutsch
Verfasst: So 31. Dez 2006, 10:46
von frido_
Hallo
Sowie hbhifi und lurotec es beschrieben haben schließe ich mich auch, aber bedingt, an.
Habe selbst schon 35 oder 50mm² Kabel verlegt das mehrere Litzen pro Ader hatte und nur für Festverlegung zugelassen war.
Gut..... für uns aber natürlich weit jenseits von dem was wir benötigen.
z.B.: NYM
Von 1,5 -10 mm² eindrähtiger, von 16 -35 mm² mehrdrähtiger Leiter aus blankem Cu-Draht....
siehe hier
Aus
dieser Liste ist zu erkennen das diese kleinste Litzenzahl pro Ader "7" ist. Vielleicht ist das eine Grenze die ein Kabel haben muß um als beweglich zu "gelten".
Dies ist aber nur eine Vermutung meinerseits.
Denke aber auch das der Füllstoff oder die Ummantelung bestimmte Vorrausetzungen erfüllen müssen um das es als "bewegliches Kabel" zugelassen wird.
Gruß Frido
Verfasst: So 31. Dez 2006, 12:03
von Kalle
Moin,
was die technischen Eigenschaften und die daraus eventuell folgenden Haftungsansprüche angeht gilt eigentlich immer die banale aber einzig sichere Methode:
"Herstellerangaben beachten!"
Einen guten Rutsch und ein frohes "Neues"
Kalle