Etwas Entwarnung - Firmenkritiken in öffentlichen Foren

Alles und nicht alles, was in anderen Kategorien nichts passendes findet. Zum Beispiel: der Sinn der Welt? = 42!

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anonym01
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Etwas Entwarnung - Firmenkritiken in öffentlichen Foren

Beitrag von anonym01 »

Es wirde ein recht interessantes Urteil in der Sache "Supernature Forum" gesprochen :

http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html

"... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..."
"... kann dir sagen das die (...) ne Betrügerfirma ..."
"... Hubschrauber-Mafia ..."
"... Flug-Mafia-Albtraum ..."

handelt es sich um Meinungsäußerungen, die im Lichte der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit einem Verbot nicht zugänglich sind.

Das fällt also alles unter freie Meinungsäußerung - nur in einem Fall "... im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) ..." steht der Firma Anspruch auf Unterlassung zu.

Allerdings macht es die ganze Sache nicht unbedingt leichter - denn im Prinzip muß der Forenanbieter jede Äußerung auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen - d.h. eigentlich müsste ein Anwalt jedes Posting lesen. Denn ein Laie erkennt nicht wirklich den Unterschied zwischen den genannten "erlaubten" Äußerungen und der rechtswidrigen.

Außerdem ist das Gericht ähnlich wie im Heise Urteil weiterhin der Meinung, daß vom Anbieter alles was geschrieben wird auf rechtverletzenden Inhalt überprüft werden muß. Da hier aber noch nicht das letzte Wort gesprochen ist (Heise Urteil) bleibt abzuwarten ob das
Bestand haben wird.

Ein Anbieter kann sich lt. deren Meinung nicht pauschal vom Inhalt eines Forums distanzieren z.B. in den Forenregeln - d.h. er muß sich eigentlich von jedem Beitrag einzeln distanzieren - das währe doch mal eine Idee - ein Script schreiben, daß unter jeden Beitrag "Hiermit distanziert sich der Forenbetreiber ausdrücklich von dem Inhalt dieses Postings" einfügt, damit sollte das dann rechtlich abgesichert sein und der Betreiber kann nicht mehr für Inhalte haftbar gemacht werden. Das ist zwar bescheuert, aber wenn die Richter das so wollen sollen sie es halt bekommen.

Gruß Reimar
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princisia
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Re: Etwas Entwarnung - Firmenkritiken in öffentlichen Foren

Beitrag von princisia »

Reimar hat geschrieben:Es wirde ein recht interessantes Urteil in der Sache "Supernature Forum" gesprochen :

http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html

"... dass du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist ..."
"... kann dir sagen das die (...) ne Betrügerfirma ..."
"... Hubschrauber-Mafia ..."
"... Flug-Mafia-Albtraum ..."

handelt es sich um Meinungsäußerungen, die im Lichte der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich garantierten Meinungsfreiheit einem Verbot nicht zugänglich sind.
[...]
Um Himmels Willen - es wird doch nicht etwa die Vernunft siegen?

Jedenfalls sind das gute und erfreuliche Nachtrichten. Vielen Dank für diesen Lichtblick, Reimar!!! :OK:
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Bisschen Bass und Kickdrum liebe ich, luftig reine Höhen liebe ich. Und in den Mitten, da spielt die Musik.
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Analog_Tom
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Beitrag von Analog_Tom »

Moin JunKs,

bitte bedenkt, dass es trotzdem vorläufig besser ist Meinungsäusserungen wie die oben angesprochenen in den nicht sichtbaren Bereich, soll heißen in den PN-Verkehr zu verlegen.
Dies ist ein rein privates Forum und ich denke wir sollten alles tun um Martin gegen Angriffe dieser Art zu schützen, so lange noch keinen endgültige rechtliche Klarheit diesbezüglich herrscht!

Viele analoge Grüße

Tom
LG

Tom
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Thargor
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Beitrag von Thargor »

Moin!

So etwas zu unterlassen gehört schlichtweg zu guten Umgangsformen miteinander. :roll:

Trotzdem, das Urteil ist in der Sache höchst erfreulich. :OK: :OK:

Viele Grüße und einen schönen Sonntag noch!
Viele Grüße von Guido, dem langsamsten Barkeeper der Welt! :drink:

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Beitrag von anonym01 »

Natürlich sollte man auch auf Rücksicht auf den Forenadmin das nicht als Freibrief sehen, nur braucht man auch nicht gleich in Panik geraten wenn mal jemand schlechte Erfahrungen mit einem Händler öffentlich äußert. Ich glaube die meisten hier haben genug Gefühl um unterscheiden zu können was eine Kritik oder ein Erfahrungsbericht und was eine Beleidigung oder Unterstellung ist.

Gruß Reimar
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Thargor
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Beitrag von Thargor »

... Heise liest das Urteil offensichtlich ganz anders.....:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348

Danach wäre "Entwarnung" freundlich formuliert.... :wink:

Viele Grüße!
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Beitrag von Yoda-ohne-Soda »

Zitat:
Eine Haftung könne nach Auffassung der Richter allenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn sich der Betreiber der Internetseite von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziere. Zitat ende

das wird problematisch. eine unter jeden Beitrag angeführte Distanzierung kann damit nicht helfen und vor möglichen rechtlichen Folgen schützen!?
Gruß
Frank

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anonym01
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Beitrag von anonym01 »

Thargor hat geschrieben:... Heise liest das Urteil offensichtlich ganz anders.....:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
Danach wäre "Entwarnung" freundlich formuliert.... :wink:
Man darf hier zwei Sachen nicht durcheinander bringen, es ging in diesem Fall eigentlich um zwei Umstände :

1. um die Frage was eine erlaubte Meinungsäußerung ist

2. wer für Beiträge haftbar ist

Das 1. ist für Foren recht positiv ausgefallen, d.h. Firmen müßen einiges an Kritik ertragen und es ergibt sich daraus etwas Entwarnung, denn Firmen werden es sich demnächst dreimal überlegen wegen jedem : "Ich finde die Firma XY scheiße" zu klagen oder abzumahnen.

Der 2. Punkt ist noch immer sehr strittig, beide Urteile die die Ansicht vertreten, daß der Betreiber für alles was im Forum geäußert wird persönlich haftbar ist, wurden von diesem Hamburger Gericht gefällt und sie sind beide so weit ich weiß noch nicht rechtskräftig. Andere Gerichte haben in dieser Frage schon ganz anders geurteilt : http://www.heise.de/newsticker/meldung/36904

"Auch der Argumentation des Mobilfunkhändlers, der Foren-Anbieter sei zu einer Überprüfung von Postings verpflichtet, folgte das Gericht nicht. Als Diensteanbieter im Sinne der Paragrafen 9 bis 11 TDG sei der Betreiber nicht verpflichtet, die von ihm übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Ein Anbieter sei vielmehr erst nach Kenntniserlangung von dem Inhalt gemäß Paragraf 11 Ziff. 1 TDG zur Überprüfung verpflichtet. Eine solche Kenntnis konnte dem Betreiber in dem Verfahren aber nicht nachgewiesen werden."

Bleibt also immernoch abzuwarten ob die Hamburger Urteile in dieser Hinsicht Bestand haben werden,noch gilt die aktuelle Rechtsprechung gem. TDG wie im obrigen Urteil entschieden.

Ich glaube einfach da gibt es verschiedene Meinungen der Richter welche Gesetzte für Foren zuständig sind, so verstehe ich das nach meinem laienhaften Verständnis.

Gruß Reimar
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