Streitfall Versteigerung
Moderator: Moderatorenteam
Streitfall Versteigerung
Guten Abend,
ich habe gestern abend einen Röhrenverstärker bei xxxy ersteigert. Aus meiner Sicht günstig ersteigert.
Heute bekomme ich folgende Mitteilung:
"Der Verkäufer xxx hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen, bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift seiner eBay-Gebühren beantragt."
Das entspricht absolut nicht den Tatsachen. Ich habe den Verkäufer überhaupt nicht kontaktiert und möchte im Gegenteil den Verstärker (selbstverständlich) bezahlen.
Was ist zu tun?
Gruß
Werner
ich habe gestern abend einen Röhrenverstärker bei xxxy ersteigert. Aus meiner Sicht günstig ersteigert.
Heute bekomme ich folgende Mitteilung:
"Der Verkäufer xxx hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen, bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift seiner eBay-Gebühren beantragt."
Das entspricht absolut nicht den Tatsachen. Ich habe den Verkäufer überhaupt nicht kontaktiert und möchte im Gegenteil den Verstärker (selbstverständlich) bezahlen.
Was ist zu tun?
Gruß
Werner
- chronomastersvoice
- nicht mehr Neu
- Beiträge: 739
- Registriert: Do 12. Jul 2007, 19:10
Hi,
da hast Du einen Kaufvertrag im Sinne des BGB getätigt.
Also auf Erfüllung seitens des Verkäufers bestehen.
Notfalls Rechtsmittel einlegen.
da hast Du einen Kaufvertrag im Sinne des BGB getätigt.
Also auf Erfüllung seitens des Verkäufers bestehen.
Notfalls Rechtsmittel einlegen.
Mog Gaut
Linus
Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt.
Khalil Gibran (1883 - 1931)
[img:69:108]http://www.world-of-smilies.com/html/im ... 008320.gif[/img]
Linus
Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt.
Khalil Gibran (1883 - 1931)
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- Stammgast
- Beiträge: 380
- Registriert: Do 10. Mär 2005, 00:25
- Wohnort: Nordhessen
Hi,
genaugenommen bist du im Recht. Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Doch wenn der Verkäufer sich stur stellt muß er ausser einer negativen
Bewertung deinerseits und einem "Bitte so nicht" von Ebay nichts befürchten.
Es sei denn es geht über die formelle Schiene eines Rechtanwalts - ich weis aber nicht ob sich die Kosten und Mühen lohnen?
Ebay hätte sicherlich die Macht und Befugnis etwas zu tun, hält sich aber wie immer aus solchen Streitereien heraus.
Ich würde es wenigstens bei Ebay klarstellen sodass der Verkäufer wenigstens die Verkaufsgebühr entrichten muß. Ein bischen muss er sich ja auch Ärgern.
Grüße
Teja
genaugenommen bist du im Recht. Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Doch wenn der Verkäufer sich stur stellt muß er ausser einer negativen
Bewertung deinerseits und einem "Bitte so nicht" von Ebay nichts befürchten.
Es sei denn es geht über die formelle Schiene eines Rechtanwalts - ich weis aber nicht ob sich die Kosten und Mühen lohnen?
Ebay hätte sicherlich die Macht und Befugnis etwas zu tun, hält sich aber wie immer aus solchen Streitereien heraus.
Ich würde es wenigstens bei Ebay klarstellen sodass der Verkäufer wenigstens die Verkaufsgebühr entrichten muß. Ein bischen muss er sich ja auch Ärgern.
Grüße
Teja
"....wenn ich einmal reich wär.....dididididididum...."
Hallo.
Danke für die Antworten.
Natürlich werde ich ebay einschalten und auf Erfüllung des Vertrages pochen. Mal sehen, was passiert. Aber ich denke, da der Lieferant (eine Firma mit 100% positiver Bewertung) in Europa sitzt, sind meine Chancen nicht sehr gut, weil die formelle Schiene über einen Rechtsanwalt eben deshalb ungewiss ist. Ich nehme an, dass der erzielte Betrag für den Verkäufer enttäuschend war.
(Falls jemand einen Röhrenverstärker mit Fernbedienung und Kopfhöhreranschluss...)
Nachdenkliche Grüße
Werner
Danke für die Antworten.
Natürlich werde ich ebay einschalten und auf Erfüllung des Vertrages pochen. Mal sehen, was passiert. Aber ich denke, da der Lieferant (eine Firma mit 100% positiver Bewertung) in Europa sitzt, sind meine Chancen nicht sehr gut, weil die formelle Schiene über einen Rechtsanwalt eben deshalb ungewiss ist. Ich nehme an, dass der erzielte Betrag für den Verkäufer enttäuschend war.
(Falls jemand einen Röhrenverstärker mit Fernbedienung und Kopfhöhreranschluss...)
Nachdenkliche Grüße
Werner
- GlowingTube
- Alter Hase
- Beiträge: 1827
- Registriert: Mo 25. Dez 2006, 19:54
- Wohnort: Heidekreis
Moin Werner,wl hat geschrieben: ... der Lieferant (eine Firma mit 100% positiver Bewertung) ...
eigentlich kenne ich die 100%-Ebayer als die, die immer bestrebt sind, ihre 100 Prozent-Marke auch aufrecht zu erhalten.
So gesehen wundert mich das Verhalten der Firma. Eine schlechte Bewertung wäre doch nicht dem Händler förderlich.
Daumendrück!
Rainer
Manchmal ist man der Hund, manchmal der Baum!
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- Stammgast
- Beiträge: 187
- Registriert: So 27. Mär 2005, 22:20
- Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Hallo,
es geht immer weiter.
Nachdem ich exxy kontaktiert hatte & dort die Information bekommen hatte, dass der Verkäufer den Verstärker an mich verkaufen müsste, habe ich heute das Geld per Pay Pal überwiesen.
Fast postwendend bekam ich vom Verkäufer folgende Nachricht:
"Hi the amplifer was dropped down the stairs and was broken when i was taking it down to the garage. I can offer you a full refund via paypal, or I can send you a new Music Angel KT88 amp and refund £100.00 so you pay £305.00 for the KT 88 amp. Please let me know so I can process your refund.
Sorry about this these things happen (rarley) XXXX"
Ist klar: der will nicht an mich verkaufen, weil ihm der Preis zu niedrig ist/war. Ich werde vom Kauf zurücktreten. Ich vermute, dass der Verstärker gar nicht kaputt ist, aber was solls. Seinen angebotenen Amp möchte ich nicht haben...
Ich werde trotzdem noch einmal mit exxy in Kontakt treten, damit ich wenigstens das Geld zurückbekomme.
Die Suche geht weiter.
Werner
es geht immer weiter.
Nachdem ich exxy kontaktiert hatte & dort die Information bekommen hatte, dass der Verkäufer den Verstärker an mich verkaufen müsste, habe ich heute das Geld per Pay Pal überwiesen.
Fast postwendend bekam ich vom Verkäufer folgende Nachricht:
"Hi the amplifer was dropped down the stairs and was broken when i was taking it down to the garage. I can offer you a full refund via paypal, or I can send you a new Music Angel KT88 amp and refund £100.00 so you pay £305.00 for the KT 88 amp. Please let me know so I can process your refund.
Sorry about this these things happen (rarley) XXXX"
Ist klar: der will nicht an mich verkaufen, weil ihm der Preis zu niedrig ist/war. Ich werde vom Kauf zurücktreten. Ich vermute, dass der Verstärker gar nicht kaputt ist, aber was solls. Seinen angebotenen Amp möchte ich nicht haben...
Ich werde trotzdem noch einmal mit exxy in Kontakt treten, damit ich wenigstens das Geld zurückbekomme.
Die Suche geht weiter.
Werner
- chronomastersvoice
- nicht mehr Neu
- Beiträge: 739
- Registriert: Do 12. Jul 2007, 19:10
Hi Werner,
Geld bekommst Du am einfachsten über PayPal zurück.
Da gehste auf Konfliktlösungen und klickst Dich mal durch.
Danach sofort weiter durchklicken und irgendwann steht was von wegen, dass eine Einigung mit dem Verkäufer nicht erzielt werden kann.
Sonst musste zu lange warten.
Geld bekommst Du am einfachsten über PayPal zurück.
Da gehste auf Konfliktlösungen und klickst Dich mal durch.
Danach sofort weiter durchklicken und irgendwann steht was von wegen, dass eine Einigung mit dem Verkäufer nicht erzielt werden kann.
Sonst musste zu lange warten.
Mog Gaut
Linus
Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt.
Khalil Gibran (1883 - 1931)
[img:69:108]http://www.world-of-smilies.com/html/im ... 008320.gif[/img]
Linus
Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt.
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- Stammgast
- Beiträge: 187
- Registriert: So 27. Mär 2005, 22:20
- Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Gerät zum gleichen Preis, was der Verkäufer Dir beschaffen muss, egal was ihn das kostet.
Und lass Dir mal Bilder des heruntergefallenen Amps zumailen :=)
Alternativ kannst Du dann bei Nichterfüllung anderweitig ein Gerät kaufen in gleichem Zustand als Ersatzbeschaffung und ihn auf die Differenz verklagen.
PS: Bei so einem Versager wirst Du allerdings immer Probleme bei einem Gerätedefekt bekommen.
Und lass Dir mal Bilder des heruntergefallenen Amps zumailen :=)
Alternativ kannst Du dann bei Nichterfüllung anderweitig ein Gerät kaufen in gleichem Zustand als Ersatzbeschaffung und ihn auf die Differenz verklagen.
PS: Bei so einem Versager wirst Du allerdings immer Probleme bei einem Gerätedefekt bekommen.
- frido_
- Honourable Member of RuH-Society
- Beiträge: 2642
- Registriert: Mi 11. Okt 2006, 22:00
- Wohnort: 57223 Kreuztal
Morje Werner
...."Hi the amplifer was dropped down the stairs and was broken when i was taking it down to the garage.
Das ist ja wohl der Klassiker schlecht hin.
Viel Glück und leichte Zurückabwicklung wünsch ich dir.
Gruß Frido
...."Hi the amplifer was dropped down the stairs and was broken when i was taking it down to the garage.
Das ist ja wohl der Klassiker schlecht hin.
Viel Glück und leichte Zurückabwicklung wünsch ich dir.
Gruß Frido
Wir haben unsere Besitztümer multipliziert, aber unsere Werte reduziert
LUA Sinfonietta // LUA Appassionato // LUA Con Espressione // DIY-Dreher ("Frido´s Finest") // MØRCH UP-4 // Shelter 901 // Le Pacific
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Moin auch,
Ein gebrauchtes (einmaliges) Gerät, in einem Privatverkauf, erhebt kein Anrecht auf eine gleichwertige Beschaffung durch den Verkäufer.
(Ob das Gerät jetzt wirklich zerstört ist, oder nicht, lassen wir mal dahingestellt.)
Wenn man bei einem Händler ein (Neu-)Gerät kauft, sieht die Sache wieder anders aus.
Woher hast du das denn?hifi-oldtimer hat geschrieben:Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Gerät zum gleichen Preis, was der Verkäufer Dir beschaffen muss, egal was ihn das kostet.
Und lass Dir mal Bilder des heruntergefallenen Amps zumailen :=)
Alternativ kannst Du dann bei Nichterfüllung anderweitig ein Gerät kaufen in gleichem Zustand als Ersatzbeschaffung und ihn auf die Differenz verklagen.
PS: Bei so einem Versager wirst Du allerdings immer Probleme bei einem Gerätedefekt bekommen.
Ein gebrauchtes (einmaliges) Gerät, in einem Privatverkauf, erhebt kein Anrecht auf eine gleichwertige Beschaffung durch den Verkäufer.
(Ob das Gerät jetzt wirklich zerstört ist, oder nicht, lassen wir mal dahingestellt.)
Wenn man bei einem Händler ein (Neu-)Gerät kauft, sieht die Sache wieder anders aus.
Gruß
GandRalf
Denk da lieber noch mal drüber nach. (Stefan Stoppok)
GandRalf
Denk da lieber noch mal drüber nach. (Stefan Stoppok)
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- Stammgast
- Beiträge: 187
- Registriert: So 27. Mär 2005, 22:20
- Wohnort: Mülheim an der Ruhr
Nichterfüllung bei ebay-Käufen:
Zahlt der Käufer nicht den Kaufpreis oder aber liefert der Verkäufer die Ware nicht, so besteht die Möglichkeit nach einer Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Schadensersatzansprüche kommen für den Verkäufer zum Beispiel der entgangene Gewinn und für den Käufer die Summe in Betracht, die er aufgewendet hat, um das Produkt woanders teurer zuerwerben.
Dem Schadensersatz entgeht der Verkäufer nur durch Lieferung
eines gleichwertigen Gerätes. Wie auch immer er das macht....
hxxp://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html
Zahlt der Käufer nicht den Kaufpreis oder aber liefert der Verkäufer die Ware nicht, so besteht die Möglichkeit nach einer Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Schadensersatzansprüche kommen für den Verkäufer zum Beispiel der entgangene Gewinn und für den Käufer die Summe in Betracht, die er aufgewendet hat, um das Produkt woanders teurer zuerwerben.
Dem Schadensersatz entgeht der Verkäufer nur durch Lieferung
eines gleichwertigen Gerätes. Wie auch immer er das macht....
hxxp://www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html
Guten Abend,
ich bin aus der Sache raus. Habe mein Geld wieder, aber immer noch keinen (neuen) Röhrenverstärker. Bin um Erfahrungen reicher...
Was mich an der Sache ärgert, ist, dass man keine Handhabe gegen solch unseriöse Verkäufer hat (es sei denn, man geht den langen Weg der Rechtsprechung). Ob ich dem Verkäufer eine negative Beurteilung gebe oder nicht ist ihm sicher egal. Seine Taktik ist aufgegangen: alles zu versuchen, den Artikel nicht für zu wenig Geld zu verkaufen.
Grüße aus dem Norden
Werner
ich bin aus der Sache raus. Habe mein Geld wieder, aber immer noch keinen (neuen) Röhrenverstärker. Bin um Erfahrungen reicher...
Was mich an der Sache ärgert, ist, dass man keine Handhabe gegen solch unseriöse Verkäufer hat (es sei denn, man geht den langen Weg der Rechtsprechung). Ob ich dem Verkäufer eine negative Beurteilung gebe oder nicht ist ihm sicher egal. Seine Taktik ist aufgegangen: alles zu versuchen, den Artikel nicht für zu wenig Geld zu verkaufen.
Grüße aus dem Norden
Werner
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- Stammgast
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