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Streitfall Versteigerung
Verfasst: Do 2. Okt 2008, 23:35
von wl
Guten Abend,
ich habe gestern abend einen Röhrenverstärker bei xxxy ersteigert. Aus meiner Sicht günstig ersteigert.
Heute bekomme ich folgende Mitteilung:
"Der Verkäufer xxx hat uns informiert, dass Sie sich darauf geeinigt haben, den Kauf für den obigen Artikel nicht abzuschließen, bzw. dass Sie den Artikel wieder zurückgegeben haben. Daher hat der Verkäufer eine Gutschrift seiner eBay-Gebühren beantragt."
Das entspricht absolut nicht den Tatsachen. Ich habe den Verkäufer überhaupt nicht kontaktiert und möchte im Gegenteil den Verstärker (selbstverständlich) bezahlen.
Was ist zu tun?
Gruß
Werner
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 00:01
von chronomastersvoice
Hi,
da hast Du einen Kaufvertrag im Sinne des BGB getätigt.
Also auf Erfüllung seitens des Verkäufers bestehen.
Notfalls Rechtsmittel einlegen.
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 00:07
von Gotenkoenig
Hi,
genaugenommen bist du im Recht. Es ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Doch wenn der Verkäufer sich stur stellt muß er ausser einer negativen
Bewertung deinerseits und einem "Bitte so nicht" von Ebay nichts befürchten.
Es sei denn es geht über die formelle Schiene eines Rechtanwalts - ich weis aber nicht ob sich die Kosten und Mühen lohnen?
Ebay hätte sicherlich die Macht und Befugnis etwas zu tun, hält sich aber wie immer aus solchen Streitereien heraus.
Ich würde es wenigstens bei Ebay klarstellen sodass der Verkäufer wenigstens die Verkaufsgebühr entrichten muß. Ein bischen muss er sich ja auch Ärgern.
Grüße
Teja
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 11:07
von Tom_H
Hallo Werner,
könnte es sein das Du einer betrügerischen Junkmail aufgesessen bist?

Ist nur so ein Gedanke.
Ansonsten kannst Du e-bucht einschalten und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Viel Glück.

Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 12:26
von wl
Hallo.
Danke für die Antworten.
Natürlich werde ich ebay einschalten und auf Erfüllung des Vertrages pochen. Mal sehen, was passiert. Aber ich denke, da der Lieferant (eine Firma mit 100% positiver Bewertung) in Europa sitzt, sind meine Chancen nicht sehr gut, weil die formelle Schiene über einen Rechtsanwalt eben deshalb ungewiss ist. Ich nehme an, dass der erzielte Betrag für den Verkäufer enttäuschend war.
(Falls jemand einen Röhrenverstärker mit Fernbedienung und Kopfhöhreranschluss...)
Nachdenkliche Grüße
Werner
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 15:06
von Bender
Kann es sein, dass der Verkäufer "lediglich" eBay um die Gebühren prellen will, den Verstärker aber verkauft?
Gruss /// Ole
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 15:37
von GlowingTube
wl hat geschrieben:
... der Lieferant (eine Firma mit 100% positiver Bewertung) ...
Moin Werner,
eigentlich kenne ich die 100%-Ebayer als die, die immer bestrebt sind, ihre 100 Prozent-Marke auch aufrecht zu erhalten.
So gesehen wundert mich das Verhalten der Firma. Eine schlechte Bewertung wäre doch nicht dem Händler förderlich.
Daumendrück!
Rainer
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 22:16
von hifi-oldtimer
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.
Inwieweit Du das durchfechten willst, wäre zu klären.
Was ist die Preisdifferenz zum normalen Preis ?
Ab 500 EUR wird es interessant.
Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 23:43
von wl
Hallo,
neue Nachricht vom Verkäufer:
"Hi. Do you still want the amplifier?"
Hab geantwortet, dass ich - of course - den Verstärker haben möchte.
Was soll das?
Morgen werde ich mich ebay kontaktieren (hatte heute absolut keine Zeit), mal sehen, was dabei rauskommt.
Gruß
Werner
Verfasst: Di 7. Okt 2008, 21:58
von wl
Hallo,
es geht immer weiter.
Nachdem ich exxy kontaktiert hatte & dort die Information bekommen hatte, dass der Verkäufer den Verstärker an mich verkaufen müsste, habe ich heute das Geld per Pay Pal überwiesen.
Fast postwendend bekam ich vom Verkäufer folgende Nachricht:
"Hi the amplifer was dropped down the stairs and was broken when i was taking it down to the garage. I can offer you a full refund via paypal, or I can send you a new Music Angel KT88 amp and refund £100.00 so you pay £305.00 for the KT 88 amp. Please let me know so I can process your refund.
Sorry about this these things happen (rarley) XXXX"
Ist klar: der will nicht an mich verkaufen, weil ihm der Preis zu niedrig ist/war. Ich werde vom Kauf zurücktreten. Ich vermute, dass der Verstärker gar nicht kaputt ist, aber was solls. Seinen angebotenen Amp möchte ich nicht haben...
Ich werde trotzdem noch einmal mit exxy in Kontakt treten, damit ich wenigstens das Geld zurückbekomme.
Die Suche geht weiter.
Werner
Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 00:08
von chronomastersvoice
Hi Werner,
Geld bekommst Du am einfachsten über PayPal zurück.
Da gehste auf Konfliktlösungen und klickst Dich mal durch.
Danach sofort weiter durchklicken und irgendwann steht was von wegen, dass eine Einigung mit dem Verkäufer nicht erzielt werden kann.
Sonst musste zu lange warten.
Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 00:09
von hifi-oldtimer
Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Gerät zum gleichen Preis, was der Verkäufer Dir beschaffen muss, egal was ihn das kostet.
Und lass Dir mal Bilder des heruntergefallenen Amps zumailen :=)
Alternativ kannst Du dann bei Nichterfüllung anderweitig ein Gerät kaufen in gleichem Zustand als Ersatzbeschaffung und ihn auf die Differenz verklagen.
PS: Bei so einem Versager wirst Du allerdings immer Probleme bei einem Gerätedefekt bekommen.
Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 05:30
von frido_
Morje Werner
...."Hi the amplifer was dropped down the stairs and was broken when i was taking it down to the garage.
Das ist ja wohl der Klassiker schlecht hin.
Viel Glück und leichte Zurückabwicklung wünsch ich dir.
Gruß Frido
Verfasst: Mi 8. Okt 2008, 11:37
von GandRalf
Moin auch,
hifi-oldtimer hat geschrieben:Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Gerät zum gleichen Preis, was der Verkäufer Dir beschaffen muss, egal was ihn das kostet.
Und lass Dir mal Bilder des heruntergefallenen Amps zumailen :=)
Alternativ kannst Du dann bei Nichterfüllung anderweitig ein Gerät kaufen in gleichem Zustand als Ersatzbeschaffung und ihn auf die Differenz verklagen.
PS: Bei so einem Versager wirst Du allerdings immer Probleme bei einem Gerätedefekt bekommen.
Woher hast du das denn?
Ein gebrauchtes (einmaliges) Gerät, in einem Privatverkauf, erhebt kein Anrecht auf eine gleichwertige Beschaffung durch den Verkäufer.
(Ob das Gerät jetzt wirklich zerstört ist, oder nicht, lassen wir mal dahingestellt.)
Wenn man bei einem Händler ein (Neu-)Gerät kauft, sieht die Sache wieder anders aus.
Verfasst: Do 9. Okt 2008, 16:28
von hifi-oldtimer
Nichterfüllung bei ebay-Käufen:
Zahlt der Käufer nicht den Kaufpreis oder aber liefert der Verkäufer die Ware nicht, so besteht die Möglichkeit nach einer Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Schadensersatzansprüche kommen für den Verkäufer zum Beispiel der entgangene Gewinn und für den Käufer die Summe in Betracht, die er aufgewendet hat, um das Produkt woanders teurer zuerwerben.
Dem Schadensersatz entgeht der Verkäufer nur durch Lieferung
eines gleichwertigen Gerätes. Wie auch immer er das macht....
hxxp://
www.verbraucher-urteile.de/kauf/ebay.html
Verfasst: Do 9. Okt 2008, 18:30
von wl
Guten Abend,
ich bin aus der Sache raus. Habe mein Geld wieder, aber immer noch keinen (neuen) Röhrenverstärker. Bin um Erfahrungen reicher...
Was mich an der Sache ärgert, ist, dass man keine Handhabe gegen solch unseriöse Verkäufer hat (es sei denn, man geht den langen Weg der Rechtsprechung). Ob ich dem Verkäufer eine negative Beurteilung gebe oder nicht ist ihm sicher egal. Seine Taktik ist aufgegangen: alles zu versuchen, den Artikel nicht für zu wenig Geld zu verkaufen.
Grüße aus dem Norden
Werner
Verfasst: Do 9. Okt 2008, 22:18
von hifi-oldtimer
Ich würde die Aktion entsprechend als negativ bewerten.
Tenor: VK gibt Fall-Schaden an, liefert aber keinen Nachweis und Ersatz
Möglichst in der Landessprache seines Standortes.
PS: Der Verkäufer kann keine negative ebwertung vergeben.
Verfasst: Sa 11. Okt 2008, 00:14
von dunglass
Um generelle Missverständnisse bei Kauf unter Untergang/ Verschlechterung konkreter Geräte auszuschließen, möchte ich empfehlen, sich mit den Begriffen Gattungsschuld und Speziesschuld auseinanderzusetzen.
Verfasst: Sa 11. Okt 2008, 20:30
von hifi-oldtimer
Dann kläre uns doch hier mal über den richtigen Ansatz auf...