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Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 12:39
von Lowther
Moin,
wegen Verletzung von Markenrechten etc vom Zoll einezogene / beschlagtnahmte Waren werden definitiv nicht über Zollauktion.de verkauft.
Das würde dem Sinn und Zweck der "Übung" widersprechen, das derartige Waren in D nicht in den Verkehr gebracht werden sollen.

Dort weden i.d.R. im Zusammenhang mit Straftaten (Staatsanwaltschaft) eingezogene oder vom Zoll eingezogene / gepfändete Waren oder ex-Dienstfahrzeuge vertickt.

Gruß
Matthias

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 14:24
von Mel*84
Die "nette China-Geschichte" neigt sich vermeitlich dem Ende zu.

Habt Ihr via PayPal bezahlt, bekommt Ihr das Geld vermutlich via Käuferbeschwerde zurück, da der/die Artikel nicht ausgeliefert wurden.


CD-Käufe via Japan/USA geraten verstärkt ebenfalls beim Zoll.

Resultat: Mächtige Kosten (Einfuhrumsatzsteuer -16%- plus Zollgebühren und dieses inkl. Transportkosten berechnet).
Das lohnt dann kaum mehr und ist zum Teil richtig teuer............ :cry:

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 14:38
von nordlicht
Thomas, sofern die Geräte ankommen - und das Thema Geschmacksverletzung ist jetzt im Moment neu hier im Raum - stimme ich Dir nicht zu.

Ein Musik Angel - für zur Zeit 200 $ ersteigert - ist mit den genannten Nebenkosten aus meiner Sicht preislich okay.

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 14:44
von Mel*84
nordlicht hat geschrieben:Thomas, sofern die Geräte ankommen - und das Thema Geschmacksverletzung ist jetzt im Moment neu hier im Raum - stimme ich Dir nicht zu.

Ein Musik Angel - für zur Zeit 200 $ ersteigert - ist mit den genannten Nebenkosten aus meiner Sicht preislich okay.
Hi mein Guter!

Ich nehme an, dass wir aneinander vorbei reden. :idn:

Ich denke in meinen Ausführungen an die China-Top-Produkte.

Wenn die Zöllner vernichten, ist die Sendung nicht angekommen und via PayPal.................. :wink:

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 14:54
von Analog_Tom
Moin JunKs,

da kann man ja nur froh sein, wenn der Gerätepark schon bestückt ist!

Ich habe mal soetwas davon gehört, daß ein Gesetz, was den Importoeren die Alleinvertriebsrechte in Deutschland sichert und damit Paralelimporte unterbunden hat, fallen sollte. Hat das was mit unserem Thema zu tun oder ist das eine ganz andere Baustelle? :idn:
Wie das auch immer ausgeht, ich werde jedenfalls kein Gerät bei Cayin Deutschland kaufen, zumindest nicht zu dem gegenwärtigen Kurs.

Viele analoge Grüße

Tom :beer

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 17:26
von MstrRöhrich
Das ist doch endlich mal ein Vorteil der Globlisierung. [img:31:23]http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/a075.gif[/img]

Der Hersteller läßt produzieren, wo es am billigsten ist. [img:61:20]http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/k020.gif[/img]

Der Kunde darf dann annähernd den Preis zahlen, den das Gerät kosten würde, wenn es im Inland produziert würde. Im Gegenzug fällt sein Arbeitsplatz weg, der gerade in ein Billiglohnland verlegt wurde. [img:15:30]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/p015.gif[/img]

Der Markt wird durch den Gesetzgeber soweit geschützt, dass der Markeninhaber darüber bestimmen darf, wer die Geräte vertreibt. Kriminalisiert wird, wer sich ein Gerät im Ursprungsland kauft und einführt. [img:68:25]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/p040.gif[/img]

Böse und ungerecht ist, wer jahrelange Lobbyarbeit zum Vorteil der Industrie und zum Nachteil des Bürgers dahinter vermutet.

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 17:28
von nordlicht
... kurz zur heutigen Info meines Freundes. Das Gesetz hierzu gibt es seit 1964.

Es handelt sich hierbei um einen Schutz gegenüber Plagiaten.

Neben dem Verlust des Gerätes, kostet es auch noch die entsprechenden Verwaltungsaktgebühren. Ganz dick kann es kommen, wenn das Gerät zur Überprüfung auch noch durch die zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt untersucht wird. Diese Kosten muß man auch noch tragen. Abschließend wird das Gerät unbrauchbar gemacht.

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 17:32
von nordlicht
... dann sollte ja wohl der Kauf eines Cayin oder eines anderen Markengerät möglich sein.

Problematisch könnte es dann z. B. u. a. bei ShengYa u. Korsum werden.

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 18:11
von Lowther
Moin

ich denke beim Import von z.B ShengYa und anderen die hier einen anderen Marken-Namen durch den Vertrieb haben, wid es keine Probleme wg. einer Geschmacksschutzverletzung geben können, weil die Geräte ja vom selben Hersteller stammen (Beispiel Auto-Re-Importe).
Mit dem Instrument Geschmacksschutz sollen vielmehr Fake Produkte / Plagiate von billig Herstellern beim Import abgefangen werden.
Um beim Beispiel Auto zu bleiben: Es würde Ärger geben wenn jemand einen chinesischen (optisch sehr ähnlichen) Porche oder Taimler Penz importieren wollte :lol:
Pöse Puben das... :mrgreen:
Gruß
Matthias

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 18:25
von nordlicht
Lowther hat geschrieben:Moin ich denke beim Import von z.B ShengYa und anderen die hier einen anderen Marken-Namen durch den Vertrieb haben, wid es keine Probleme wg. einer Geschmacksschutzverletzung geben können, weil die Geräte ja vom selben Hersteller stammen (Beispiel Auto-Re-Importe).
... gerade bei ShengYa könnte es ggf. wohl doch kritischer werden - Zitat von Tim von Tim Audio: People say Shengya S10CS is China version of Vincent S6 -

In solchen Fällen sehe ich das diskutierte Thema. Nicht richtig?

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 18:43
von Erzkanzler
Moin,

bei ShengYa seh ich die allergrößten Probleme, da würde ich nach den gemachten Erfahrungen die Finger von lassen. Zumal die Geräte in Deutschland dann praktisch unverkäuflich sind.

Grüße
Martin

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 18:56
von Mel*84
Wir sollten öffentliche Diskussionen eher ruhen lassen, da diese sicher nicht förderlich sind.

Big Brother...........................


Danke!!!!!!!!!!! :wink:

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 19:48
von nordlicht
Mel*84 hat geschrieben:Wir sollten öffentliche Diskussionen eher ruhen lassen, da diese sicher nicht förderlich sind.

Big Brother...........................


Danke!!!!!!!!!!! :wink:
... ich mache derartige Kommentare ja äußerst selten, aber den kann ich mir nun wirklich nicht verkneifen - aber wer ist denn Big Brother? Die Politik, der Handel, oder womöglich Zöllner denen wir Nachhilfe geben?

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 20:00
von hifi-oldtimer
Big Brother sind die Markenrechtsinhaber für diese Geräte in Deutschland,
die wollen auch die freie Meinungsäusserung in Foren
klein kriegen mit allen möglichen Mitteln....

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 20:28
von SDJungle
Naja, man kann die Angst vor der 'Obrigkeit' auch übertreiben.... :roll:

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 20:33
von Lowther
Moin,
ich denke es ist für den Inhaber eines Markenrechts legitim sich zu schützen.
Das geht aber nur in einem bestimmten Rahmen.

Wir sprechen hier davon wie es aussieht wenn man z.B. ShenYa Geräte in China ordert und was dann beim Zoll passiert. Ich sage nix wird passieren. Der Knackpunkt ist das ShengYa Geräte und in D vertriebene Vincent Geräte vom selben Hersteller stammen, mithin kein Plagiat oder nachgemachtes Produkt sind. Der Geschmacksmusterschutz greift somit nicht.

Beim Weiterverkauf (xbay) läuft der Verkäufer in die Falle, der einen Bezug im Text seiner Auktion zur baugleichen Marke ausdrücklich erwähnt. Ich meine wenn ein ShenYa XY Player nur als solcher angeboten wird und kein Bezug im Auktionstext zur Marke Vincent hergestellt wird ist juristisch nicht angreifbar. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.

Die Aussage von Tim ist aus einer anderen Sicht zu verstehen. Ich denke das der deutsche Import bei ShenYa darauf hindrängt, das chinesische Händler die als paralell-Exporteure nach D auffallen, nicht mehr beliefert werden. Tja und wenn Tim keine Ware mehr bekommt hat erschlechte karten. Er verkauft schliesslich noch in andere Länder / Märkte in der EU oder USA wo er diese Probleme nicht hat.

Gruß
Matthias

Verfasst: Sa 28. Okt 2006, 21:04
von Thargor
Lowther hat geschrieben:Ich meine wenn ein ShenYa XY Player nur als solcher angeboten wird und kein Bezug im Auktionstext zur Marke Vincent hergestellt wird ist juristisch nicht angreifbar. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Ist hiermit erfolgt. Alle Verkaufsversuche bei 1-2-3 enden mit einer kostenpflichtigen Abmahnung, Unterlassungserklärung durch den Rechteinhaber. Darum hat Martin oben geschrieben sind die Geräte in D so gut wie unverkäuflich.

Das Thema hatten wir bereits, benutzt mal die Suchfunktion. Können wir uns hier auf den scheinbar neuen Sachverhalt beschränken "Geschmacksmusterschutz"?

Viele Grüße!

Verfasst: So 29. Okt 2006, 14:48
von Lowther
Moin,

@Thargor: Danke für den Hinweis. Ich habe mal nachgeschaut und mich schlau gemacht. Danach scheint es ein erhebliches Risiko für Abmahnungen beim Weiterverkauf in xbay zu geben, wenn in D die jeweiligen Markenrechte anderweitig besetzt sind.

Ich denke mal das Thema wurde von cratoni1 mehr unter dem Geichtspunkt technischer und klanglicher Aspekte aufgemacht. Aber auch hier hilft die Suchfunktion, weil es im Forum einige zufriedene Cayin Besitzer gibt, die darüber was geschrieben haben.

Jeder China Eigenimport ist ja ohnehin mit einigen Risiken verbunden. Soweit es sich nicht um Fake-Produkte / Nachahmungen handelt, besteht scheinbar im Moment aber keine Gefahr, das der Zoll die Sachen einbehält. Zumindest wurde bisher noch kein konkreter Fall berichtet.


Grüße
Matthias