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Zulässige Formulierung

Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 11:36
von crackmoe1667
Moin.
Möchte bald meinen Sheng Ya cd-s10 Cd-Player verkaufen.
Dieser ist baugleich mit dem Vincent cd-6 wie viele sicherlich wissen und darf in Deutschland nur unter dem Namen Vincent verkauft werden (nat. zum für Europa "angepassten" Preis).

Nun frage ich mich, wie ich das Gerät beschreiben muss/kann, damit ebay meine Auktion nicht Löscht.

Habe mal gehört, das folgendes ok wäre:

Cd-Player, Baugleich mit Vincent Cd-s6.

Also im grunde das böse "Sh*ng Y*" nicht schreiben und nicht bildlich zeigen?!

Kann mir dazu jemand was sagen?