Info zur Zollnummer (speziell für Axel)
Verfasst: Mi 10. Nov 2004, 11:00
Zollnummer, Codenummer, Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, Steuernummer...
Informationen über die Zollnummer und ein kurzer Überblick über andere - nicht mit ihr zu verwechselnde - Nummern.
Von der Bundeszollverwaltung wird zentral eine 7-stellige Zollnummer (beispielsweise: 1234567) für Beteiligte vergeben, die an Verfahren mit IT-Unterstützung oder an Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE - teilnehmen bzw. regelmäßig Zollanmeldungen abgeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen verwendet, unter dem Adressdaten des Beteiligten, die ihm erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen, unter Beachtung des Datenschutzes, erfasst werden und dient damit den Zollstellen als Information bzw. Hilfe. Ferner ist sie für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.
Die Zollnummer wird künftig grundsätzlich für alle schriftlichen bzw. mit Mitteln der Datenverarbeitung (s. auch ATLAS) erstellten Zollanmeldungen benötigt. In Deutschland ist sie im Vorgriff auf eine entsprechende EU-Regelung seit dem 01. September 2003 verbindlich vorgeschrieben.
Seit dem 01. Juli 2004 werden Zollanmeldungen ohne Zollnummer nicht mehr angenommen.
Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer schließt grundsätzlich auch im Ausland ansässige Beteiligte ein. Nachfolgend sind alle Beteiligten und die entsprechenden Felder des Einheitspapiers aufgelistet, für die eine eigene Zollnummer anzugeben ist.
Für die mittels ATLAS erstellten Zollanmeldungen gelten die Angaben der Felder des Einheitspapiers sinngemäß für die entsprechenden Maskeneinträge.
Keine Verpflichtung zur Angabe der Zollnummer besteht bei:
* Beteiligten die nur gelegentlich (nicht mehr als dreimal pro Jahr) Zollanmeldungen abgeben;
* den von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegeben Zollanmeldungen, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und
* schriftlichen Zollanmeldungen im Reiseverkehr, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos von der Koordinierenden Stelle ATLAS vergeben. Der entsprechende Antrag ist in drei Sprachen erhältlich:
* Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung (Vordruck 0870; deutsche Version)
* Participant Master Data - Address Recording and Correction (Vordruck 0870a; englische Version)
* Données fixes intéressés - Saisie et correction de l'adresse (Vordruck 0870b; französische Version).
Dieser ist nicht nur für die Beantragung der Zollnummer, sondern auch für Änderungen von Daten (wie beispielsweise Adresse oder Firmierung) zu nutzen. Jedem rechtlich selbstständigen Unternehmen wird eine Zollnummer zugeteilt. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die sich an anderen Orten oder in anderen Städten als die Hauptniederlassung befinden, kann zusätzlich eine Zollnummer erteilt werden - in dem entsprechenden Antrag ist dann zwingend die Zollnummer der Hauptniederlassung anzugeben.
Codenummer
Hinter der 11-stelligen Codenummer (beispielsweise: 9503 9032 00 0) verstecken sich verschlüsselt nicht nur ganz bestimmte Waren, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen wie Zollsatz oder Genehmigungspflichten. Im gewerblichen Sektor ist sie in der Zollanmeldung anzugeben. Weitere Ausführungen zu dieser Nummer und zum "Ver-" bzw. "Entschlüsseln" befinden sich unter den "Informationen zum Zolltarif der Gemeinschaft".
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) setzt sich nach den europäischen Vorgaben zusammen aus dem Länderkennzeichen und maximal 12 weiteren Stellen - in Deutschland aus dem Kürzel DE und 9 Ziffern (beispielsweise: DE 123456789). Zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des innerhalb der EU grundsätzlich geltenden Bestimmungslandprinzips wird sie von den am innergemeinschaftlichen Handel beteiligten Unternehmen benötigt und auf schriftlichen Antrag vom Bundesamt für Finanzen erteilt. Weitere Informationen befinden sich beispielsweise unter den Ausführungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.
Steuernummer
Die Steuernummer (beispielsweise: 06/001/5822/0) wird für Zwecke der Besteuerung vom inländischen Finanzamt bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Steuererklärungen erteilt. Diese setzt sich zusammen aus einer Kombination von Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und weiteren Stellen wie z.B. einer laufenden Nummer. Über die genaue Stellenzahl dieser Nummer kann daher an dieser Stelle keine verbindliche Aussage getroffen werden. Weitergehende Informationen befinden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundesamtes für Finanzen.
Informationen über die Zollnummer und ein kurzer Überblick über andere - nicht mit ihr zu verwechselnde - Nummern.
Von der Bundeszollverwaltung wird zentral eine 7-stellige Zollnummer (beispielsweise: 1234567) für Beteiligte vergeben, die an Verfahren mit IT-Unterstützung oder an Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE - teilnehmen bzw. regelmäßig Zollanmeldungen abgeben. Sie wird als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen verwendet, unter dem Adressdaten des Beteiligten, die ihm erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen, unter Beachtung des Datenschutzes, erfasst werden und dient damit den Zollstellen als Information bzw. Hilfe. Ferner ist sie für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.
Die Zollnummer wird künftig grundsätzlich für alle schriftlichen bzw. mit Mitteln der Datenverarbeitung (s. auch ATLAS) erstellten Zollanmeldungen benötigt. In Deutschland ist sie im Vorgriff auf eine entsprechende EU-Regelung seit dem 01. September 2003 verbindlich vorgeschrieben.
Seit dem 01. Juli 2004 werden Zollanmeldungen ohne Zollnummer nicht mehr angenommen.
Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer schließt grundsätzlich auch im Ausland ansässige Beteiligte ein. Nachfolgend sind alle Beteiligten und die entsprechenden Felder des Einheitspapiers aufgelistet, für die eine eigene Zollnummer anzugeben ist.
Für die mittels ATLAS erstellten Zollanmeldungen gelten die Angaben der Felder des Einheitspapiers sinngemäß für die entsprechenden Maskeneinträge.
Keine Verpflichtung zur Angabe der Zollnummer besteht bei:
* Beteiligten die nur gelegentlich (nicht mehr als dreimal pro Jahr) Zollanmeldungen abgeben;
* den von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegeben Zollanmeldungen, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und
* schriftlichen Zollanmeldungen im Reiseverkehr, es sei denn, der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos von der Koordinierenden Stelle ATLAS vergeben. Der entsprechende Antrag ist in drei Sprachen erhältlich:
* Beteiligte Stammdaten - Adresserfassung und -berichtigung (Vordruck 0870; deutsche Version)
* Participant Master Data - Address Recording and Correction (Vordruck 0870a; englische Version)
* Données fixes intéressés - Saisie et correction de l'adresse (Vordruck 0870b; französische Version).
Dieser ist nicht nur für die Beantragung der Zollnummer, sondern auch für Änderungen von Daten (wie beispielsweise Adresse oder Firmierung) zu nutzen. Jedem rechtlich selbstständigen Unternehmen wird eine Zollnummer zugeteilt. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die sich an anderen Orten oder in anderen Städten als die Hauptniederlassung befinden, kann zusätzlich eine Zollnummer erteilt werden - in dem entsprechenden Antrag ist dann zwingend die Zollnummer der Hauptniederlassung anzugeben.
Codenummer
Hinter der 11-stelligen Codenummer (beispielsweise: 9503 9032 00 0) verstecken sich verschlüsselt nicht nur ganz bestimmte Waren, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen wie Zollsatz oder Genehmigungspflichten. Im gewerblichen Sektor ist sie in der Zollanmeldung anzugeben. Weitere Ausführungen zu dieser Nummer und zum "Ver-" bzw. "Entschlüsseln" befinden sich unter den "Informationen zum Zolltarif der Gemeinschaft".
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) setzt sich nach den europäischen Vorgaben zusammen aus dem Länderkennzeichen und maximal 12 weiteren Stellen - in Deutschland aus dem Kürzel DE und 9 Ziffern (beispielsweise: DE 123456789). Zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des innerhalb der EU grundsätzlich geltenden Bestimmungslandprinzips wird sie von den am innergemeinschaftlichen Handel beteiligten Unternehmen benötigt und auf schriftlichen Antrag vom Bundesamt für Finanzen erteilt. Weitere Informationen befinden sich beispielsweise unter den Ausführungen zum innergemeinschaftlichen Erwerb oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.
Steuernummer
Die Steuernummer (beispielsweise: 06/001/5822/0) wird für Zwecke der Besteuerung vom inländischen Finanzamt bei der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. Steuererklärungen erteilt. Diese setzt sich zusammen aus einer Kombination von Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und weiteren Stellen wie z.B. einer laufenden Nummer. Über die genaue Stellenzahl dieser Nummer kann daher an dieser Stelle keine verbindliche Aussage getroffen werden. Weitergehende Informationen befinden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen oder des Bundesamtes für Finanzen.

