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Gebäudehaftpflichtversicherung und Brandschutzversicherung

Verfasst: Di 20. Sep 2005, 18:37
von Happie
hallo miteinander,

mir wurde gerade zugetragen, daß bei betrieb eines röhrengerätes die hausratversicherung oder die brandschutzversicherung bei einem brand nicht greift (falls der brand vom röhrengerät ausgeht, aber ein alter fernseher ist doch auch ein röhrengerät). ist da was wahres dran?
bei meinem sc-10 ist auf der rückseite das ce zeichen drauf. somit müßte doch alles in ordnung sein oder liege ich da falsch?

hoffe ihr habt auch wissen in dieser richtung.

Verfasst: Di 20. Sep 2005, 18:52
von Mel*84
Schau mal in Deine Versicherungs-AGB´s :wink:

Gruß
Thomas
geprüfter Versicherungsfachmann (Zweitberuf)
P.S.
Welche Märchentante hat Dich da auf den Arm genommen?

Verfasst: Di 20. Sep 2005, 18:57
von Happie
war auch mehr als überrascht werde aber trotzdem mal meinen versicherungsfachmann kontaktieren.
vielen dank für die schnelle antwort.

Verfasst: Di 20. Sep 2005, 19:11
von Mel*84
Kann Dir nur raten die Versicherungsbedingungen selber zu lesen. Diese müssen generell mit dem damaligen Versicherungschein "ausgehändigt" worden sein.
Wenn die Versicherung dieses nicht getan hat, sind das Gangster!

Falls Du diese einfach entsorgt hast, bist Du selber schuld, da recht fahrlässig....... :roll:

P.S.
AGB ist natürlich die falsche Abkürzung. Die Dinger nennen sich AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) :oops: