Shopping Tipps für China

Hier gehts um die Player, ob CD, SACD oder andere

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cratoni1
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Shopping Tipps für China

Beitrag von cratoni1 »

Hallo,

ich plane den Kauf eines CD-Players, Amps und eines Tuners in China.

Folgende Geräte habe ich ausgewählt:

CD: Cayin CD-T 17A
Amp: Cayin A-88T
Tuner: Ti 220

Was ist hierbei zu beachten?

Kann mir jemand entsprechende Tipps geben?

Welche Händler sind zu empfehlen?
cratoni1
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Admin II
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Beitrag von Admin II »

Moin,

gegen die ersten beiden Position spricht nix, aber den Tuner streich bitte von Deiner Liste. Brrrrrr......

BTW, hier im Forum wird gerade ein 17A angeboten. No risc.

Grüße
Martin
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Kratzbaum
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Beitrag von Kratzbaum »

Hi zusammen,
Nach meinen neuesten Erkenntnissen,sollte mam aufpassen!!
Die Geräte werden neuerdings von Zoll eingezogen und gar vernichtet!!!

Also vorsicht :!: :!:

LG
Rolf
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Erzkanzler
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Beitrag von Erzkanzler »

Hallo Rolf,

betrifft das auch Geräte die CE haben?
Vielleicht sollten wir hierzu einen anderen Thread aufmachen.

Grüße
Martin
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Kratzbaum
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Beitrag von Kratzbaum »

Hi Martin,
Es betrifft auch die Geräte mit CE Zeichen,leider spreche ich da aus eigener Erfahrung!

Dieses Risiko können wir unserer Angela wohl verdanken....
Ich habe mich mit einem Zollbeamten aus Frankfurt unterhalten und die Jungs sind schon regelrecht geschult worden :cry:

Leute,die z.B. MP4 Ipods in China kaufen,haben so gut wie keine Chance mehr,das das Teil den Zoll verläst....

Grüße
Rolf
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dukeboris
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Beitrag von dukeboris »

Hi,
Leute,die z.B. MP4 Ipots in China kaufen,haben so gut wie keine Chance mehr,das das Teil den Zoll verläst....
und das ist auch gut so :twisted: :evil:

Gruß,
Boris
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a little bit more like Bukowsky.
And yeah I know it's a pretty good read!
But who would want to be such an asshole?"

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nordlicht
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Beitrag von nordlicht »

Kratzbaum hat geschrieben:Hi zusammen,
Nach meinen neuesten Erkenntnissen,sollte man aufpassen!!
Die Geräte werden neuerdings von Zoll eingezogen und gar vernichtet!!!

Also vorsicht :!: :!:

LG
Rolf
Rolf, mit welchem Recht bzw. mit welcher Begründung ist das möglich bzw. zulässig?

Betrifft das nur China? Oder auch andere Länder?
Viele Grüße aus der PlönerSeeRegion

nordlicht
Kratzbaum
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Beitrag von Kratzbaum »

Hi Nordlicht,
bisher ist mir das nur aus China bekannt.
Die Begründung:-bitte festhalten-ist aber Gesetzlich so verankert!

GESCHMACKSVERLETZUNG :!: :cry

Traurig aber wahr :!: :!:

LG
Rolf
Kratzbaum
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Beitrag von Kratzbaum »

Heist im Klartext,
obwohl keine Produktfälschung vorliegt,können die die Geräte die nicht für Europa gedacht sind über diese GESCHMACKSVERLETZUNG eibehalten und vernichten.

LG
Rolf
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Analog_Tom
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Beitrag von Analog_Tom »

Kratzbaum hat geschrieben:Hi Nordlicht,
bisher ist mir das nur aus China bekannt.
Die Begründung:-bitte festhalten-ist aber Gesetzlich so verankert!

GESCHMACHSVERLETZUNG :!: :cry

Traurig aber wahr :!: :!:

LG
Rolf

Moin Rolf, moin Gemeinde!

Jetzt verstehe ich gar nix mehr, seit wann ist der Geschmack Sache des Gesetzgebers? :idn:
Langsam bin ich echt Sauer auf Angie! :dr:


Viele Grüße

Tom
Zuletzt geändert von Analog_Tom am Do 26. Okt 2006, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von dukeboris »

Hallo,

Kannst du Geshmachsverletzung genauer spezifizieren? Meinst du Geschmacksverletzung? Verstehe ich nicht.

Gruß,
Boris
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Admin II
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Beitrag von Admin II »

Kommt Leute, nicht an Tippfehlern aufgeilen!

Und bitte KEINE Globalisierungsdiskussionen mehr!
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nordlicht
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Beitrag von nordlicht »

.... die gleiche Frage hätte ich auch : inwiefern kann "Geschmacksverletzung" eine sachlich und rechtlich begründete Argumentation sein ein Produkt - bezieht sich das jetzt auch nur auf HiFi - einzubehalten und zu vernichten?

Habe einen Zollbeamten im Bekanntenkreis, den werde ich fragen.
Viele Grüße aus der PlönerSeeRegion

nordlicht
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Erzkanzler
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Beitrag von Erzkanzler »

Hab mal ein wenig gegoogelt, Geschmacksverletzung ist im Markenrecht verankert. Da sollte man im Detail noch mal nachhaken.

Grüße
Martin
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Kratzbaum
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Beitrag von Kratzbaum »

Geschmacksverletzung bezieht sich Rechtlich auf gleiche Optik=Aussehen!
Das gilt auch schon längere Zeit auf Nachgemachte Kleidung von Namenhaften Herstellern!!

Die Geschmacksverletzung ist ein sogenanter Gummiparagrapf,wo der Käufer nachweisen muß,das es sich um Originalware handelt,die in seinem Land auch genau so verkauft wird!
Da kann dir schon en kleiner Geräteaufkleber einen Strick draus drehen!

LG
Rolf
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nordlicht
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Beitrag von nordlicht »

... mein Bekannter ist 40 Jahre im gehobenen Dienst - das Thema kennt er jedoch nicht.

Er wird morgen im Amt nachfragen.
Viele Grüße aus der PlönerSeeRegion

nordlicht
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Mel*84
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Beitrag von Mel*84 »

Vermutlich sind hier Geschmacksmusteranmeldungen beim Deutschen Patenamt gemeint (DBGM).

Ich gehe davon aus, dass die deutschen Vertriebe einiger "Markenfirmen" dieses angeleiert haben.

Diese Firmen sind sicher z.T. schon bekannt. :wink:
Was nützt die beste Hardware, wenn man an den Tonträgern spart!

Liebe Grüße
Thomas
cratoni1
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Beitrag von cratoni1 »

Hallo Leute,

hat denn in bereits jemand die böse Erfahrung gemacht, dass die bestellte Ware vom Zoll beschlagnahmt wurde?

Gehen die Geräte dann zurück an den Absender?

Wer trägt das Risiko?
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Thargor
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Beitrag von Thargor »

cratoni1 hat geschrieben:Hallo Leute,

hat denn in bereits jemand die böse Erfahrung gemacht, dass die bestellte Ware vom Zoll beschlagnahmt wurde?

Gehen die Geräte dann zurück an den Absender?

Wer trägt das Risiko?
Bei Importen trägt immer einer das Risiko (egal worums geht): Du! :wink:
Viele Grüße von Guido, dem langsamsten Barkeeper der Welt! :drink:

Wann war Dein letztes Live-Konzert?
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shorty
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Beitrag von shorty »

Fürchte es hat auch meinen MP4 Player erwischt. Der steckt scheinbar wirklich dort fest.

Ruhig Blut, oder wie sacht da Kaiser: Schaun wir mal. Ist ja nicht so als das ich ohne ihn nicht sein könnte. Andere Dinge wie die bekannten Feuerzeuge aus den USA oder Plagiate von Lichtschwerter werden vom Zoll regelmässig vernichtet, da es sich um Grau- oder Paralellimporte handelt.

Glaube aber nicht das dies auch andere Produkte betrifft! Bei den Playern war jedoch eine gewisse Ähnlichkeit mit einem anderen Anbieten einfach nicht zu übersehen. Zur Not einfach nochmal bei Zollauktion.de ersteigern, sofern er nicht verschrottet wird...

Wer trägt das Risiko? Eigentlich immer der Käufer, es weiss ja was er da kauft.

Zurücksenden zum Absender? Und wer zahlt das Rückporto? Der Steuerzahler sicherlich nicht...

Thorsten
gewerblicher Teilnehmer
www.Destiny-Audio.com
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