hallo miteinander,
mir wurde gerade zugetragen, daß bei betrieb eines röhrengerätes die hausratversicherung oder die brandschutzversicherung bei einem brand nicht greift (falls der brand vom röhrengerät ausgeht, aber ein alter fernseher ist doch auch ein röhrengerät). ist da was wahres dran?
bei meinem sc-10 ist auf der rückseite das ce zeichen drauf. somit müßte doch alles in ordnung sein oder liege ich da falsch?
hoffe ihr habt auch wissen in dieser richtung.
Gebäudehaftpflichtversicherung und Brandschutzversicherung
Moderator: Moderatorenteam
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viele grüße
thorsten
Das Mitleid des Henkers liegt im sicheren Hieb - Ernst Jünger
thorsten
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- Mel*84
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Kann Dir nur raten die Versicherungsbedingungen selber zu lesen. Diese müssen generell mit dem damaligen Versicherungschein "ausgehändigt" worden sein.
Wenn die Versicherung dieses nicht getan hat, sind das Gangster!
Falls Du diese einfach entsorgt hast, bist Du selber schuld, da recht fahrlässig.......
P.S.
AGB ist natürlich die falsche Abkürzung. Die Dinger nennen sich AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
Wenn die Versicherung dieses nicht getan hat, sind das Gangster!
Falls Du diese einfach entsorgt hast, bist Du selber schuld, da recht fahrlässig.......
P.S.
AGB ist natürlich die falsche Abkürzung. Die Dinger nennen sich AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)
Was nützt die beste Hardware, wenn man an den Tonträgern spart!
Liebe Grüße
Thomas
Liebe Grüße
Thomas
